Das Kulturpaktgesetz enthält besonders wichtige Regeln für die Kulturpolitik in unserem Land. Die Behörden müssen Bürger und Vereine an Kulturprojekten beteiligen.
Öffentliche Kultureinrichtungen dürfen keine Kulturströmungen oder Verbraucherverbände diskriminieren. Dies gilt sowohl bei der Verwaltung und Nutzung der Infrastruktur als auch bei der Gewährung von Zuschüssen. So garantiert der Kulturpakt den demokratischen Charakter des Kultursektors, was eine höhere Teilnahme ermöglicht.
Das Kulturpaktgesetz sieht auch eine ständigen nationale Kulturpaktkommission vor, der die Einhaltung dieses Gesetzes gewährleisten muss. Jede Person oder Vereinigung, die die Kommission ist, dass der Kulturpakt verletzt wird, kann eine Beschwerde bei der Kulturpaktkommission einreichen, der die Beschwerde untersuchen und versuchen wird, die Parteien miteinander zu versöhnen. Gelingt dies nicht, gibt die Kommission eine begründete Empfehlung.